Einmalige Expose-Anfrage (Objekt ID PLA-S10 – Swinemünde)
Sehr geehrter Kunde,
da wir miteinander keinen Immobilien-Suchauftrag bzw. Makler-Suchauftrag abgeschlossen haben, bitte ich Sie freundlichst, das hier aufgeführte Formular für die einmalige Exposé-Anfrage auszufüllen. Nach Erhalt des Formulars erhalten Sie das vollständige Exposé mit allen Informationen.
Ich werde für die umfangreiche Dienstleistung für Sie als Käufer honoriert. Das Honorar in Höhe von 4.950 EUR Brutto (Endpreis) beinhaltet neben der reinen Vermittlung eine umfangreiche Immobilienberatung und Unterstützung bei der gesamten Kaufabwicklung mit wichtigen Ratschlägen/Empfehlungen (inkl. Transaktionssicherheit für Käufer). Mit dem Formular bestätigen und akzeptieren Sie, dass im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ein Honorar für die Kaufbegleitung und Vermittlung fällig sind. Falls es zum notariellen Vertrag nicht kommt, fallen selbstverständlich keinerlei Kosten an.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Kostet das Exposé oder eine Besichtigung Geld?
Antwort: Nein, ein Honorar ist nur dann fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.
Erhalte ich mit dem Formular zukünftig Werbe-Emails oder Immobilienangebote?
Antwort: Nein, die Exposé-Anfrage dient nur für das eine konkrete Objekt, welches Sie angefragt haben.
Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?
Antwort: Nein, das brauchen Sie nicht.
Wann ist das Honorar bei einem tatsächlichen Kauf fällig und zahlbar?
- Beim Erwerb von Neubauimmobilien / Fertigstellung in Zukunft / Kauf vom Bauträger: spätestens bei der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags /notarieller Vorvertrag
- Bei Bestandsimmobilien: spätestens beim notariellen Hauptvertrag