Ob als Investition oder zur privaten Nutzung – ich freue mich darauf, Ihnen die besten Immobilienoptionen in Polen zu zeigen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele verwirklichen!
Bekannt aus:
MAKLERVERTRAG ZUM IMMOBILIENKAUF
David Lis – Polnische Immobilien, Nobel Tower, Dabrowskiego 77A, PL-60529 Poznan (Polen), weiter als „Auftragnehmer“ oder „Makler„
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler damit, passende Immobilien in Polen zu finden. Dazu gehört die gezielte Suche nach Angeboten, das Bereitstellen von Exposés oder Links sowie die komplette Organisation und Durchführung von Besichtigungen.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers (Makler)
1. Der Makler bringt seine umfassende Fachkompetenz ein, um den Auftraggeber im Kaufprozess bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Dabei bietet er eine fundierte Immobilien- und Investitionsberatung sowie maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen, um den Auftraggeber optimal bei den Verhandlungen über den Kaufpreis und die Konditionen zu beraten. Der Makler organisiert und begleitet Besichtigungen und steht als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung, auch wenn sie über die Immobilie hinausgehen. Im Rahmen des Kaufprozesses sorgt der Makler für eine transparente und gründliche Erläuterung aller relevanten Dokumente, wie Reservierungs- und Notarverträgen, und bereitet den Auftraggeber auf den notariellen Kaufabschluss vor, einschließlich der Erklärung wichtiger Grundbuchdetails.
2. Der Makler richtet seine Leistungen flexibel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls aus. Die vereinbarte Vergütung bleibt jedoch unverändert, auch wenn bestimmte Tätigkeiten auf Wunsch des Auftraggebers nicht erforderlich sein sollten oder eine Anpassung des Leistungsumfangs im Verlauf des Projekts erfolgt
§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Käufer)
1. Der Auftraggeber darf Angebote, Exposés usw. nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an andere potenzielle Käufer weitergeben. Sollte es dennoch zu einer Weitergabe kommen und ein anderer Käufer schließt auf Basis dieser Informationen einen Kaufvertrag ab, behält sich der Makler das Recht vor, vom Auftraggeber eine Entschädigung zu verlangen.
§ 4 Maklerprovision und Beratungshonorar
1. Der Auftraggeber zahlt dem Makler 4,76 % brutto des beurkundeten Bruttokaufpreis.
2. Fälligkeit der Maklerprovision
Bei Kauf von Neubauimmobilien (Bauträger):
Beim Kauf einer Neubauimmobilie (direkt vom Bauträger) gilt folgende Zahlungsregelung: 40 % der Maklergebühr werden nach Abschluss des Vorvertrags fällig und die restlichen 60 % bei der Schlüsselübergabe. So stellen wir sicher, dass der bereits geleistete Aufwand fair abgedeckt ist und Sie sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen können.
in allen anderen Fällen:
volle Maklerprovision innerhalb von 5 Tagen nach dem notariellen Kaufvertrag fällig
4. Erwirbt der Auftraggeber die Immobilie innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung des Maklervertrags, steht dem Makler die volle Provision zu. Damit wird der bereits geleistete Einsatz fair berücksichtigt, auch wenn der Kauf später zustande kommt.
5. Falls der Makler dem Auftraggeber mehrere ausgewählte Immobilien hintereinander präsentiert (mehr als 5 Objekte) oder für den Auftraggeber einen halben bis ganzen Besichtigungstag exklusiv reserviert, fällt im Falle eines Nichtkaufs eine Beratungspauschale von einmalig 150,00 EUR an. Diese Pauschale umfasst die gesamte Organisation der Besichtigungen – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung – sowie die Reisekosten, die fachliche Beratung und die persönliche Begleitung des Maklers vor Ort.
§ 5 Dauer des Vertrages
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
3. Die Parteien werden die Möglichkeit vorsehen, die angegebenen Adressen mit Hilfe der E-Mail oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel des Auftraggebers zu bestätigen.
Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie mehr Immobilienangebote als auf der Homepage?
Ja, ich habe Zugang zu vielen weiteren Immobilien, die nicht auf meiner Website gelistet sind. Tatsächlich kann ich Ihnen fast jedes Neubauprojekt und die meisten Angebote anderer Makler präsentieren. Als Ihr Käufermakler suche ich aktiv passende Immobilien und organisiere für Sie mehrere Besichtigungen an einem Tag. Dabei begleite ich Sie persönlich und hole Sie direkt vor Ort ab, sodass Sie für jede Besichtigung nicht extra nach Polen reisen müssen. Durch meine Begleitung vor Ort erhalten Sie eine transparente und umfassende Beratung.
Ich habe ein Angebot im Internet von einem anderen Makler oder Bauträger gefunden. Können Sie mich trotzdem vertreten?
Ja, das ist problemlos möglich. In Polen arbeiten Käufer- und Verkäufermakler oft eng zusammen, wobei jeder den Auftraggeber auf seiner Seite vertritt. Wenn Sie ein interessantes Angebot entdeckt haben – sei es online, in einer Anzeige oder durch einen anderen Makler – senden Sie mir einfach den Link oder ein Bild. Wichtig ist nur, dass ich den Erstkontakt zum Verkäufer übernehme. Ganz gleich, ob es sich um einen Verkäufermakler, einen Bauträger oder einen Privatverkäufer handelt, ich setze mich zu 100 % für Ihre Interessen ein. So vermeiden Sie auch eine doppelte Provision.
Kostet eine Besichtigung Geld?
Für die Einzelbesichtigung eines Objekts entstehen Ihnen keine Kosten.
Sollten Sie jedoch mehrere Immobilien (ab 5 Objekte) in Folge besichtigen wollen oder ich reserviere für Sie einen halben bis ganzen Tag, fällt im Falle eines Nichtkaufs eine Beratungspauschale von 150,00 EUR an. Diese Gebühr deckt die Fachberatung, Organisation, die Reisekosten, die Fachberatung und meine persönliche Begleitung des Tages ab. Dabei stehe ich Ihnen auch für rechtliche oder steuerliche Fragen zur Verfügung – selbst wenn sie nicht direkt mit der Immobilie zusammenhängen.
Falls ich kein Interesse mehr an einem Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?
Nein, Sie müssen nichts weiter tun. Eine kurze Info per E-Mail reicht völlig aus, und ich beende die Suche für Sie.