Notarkostenrechner Polen
Kaufnebenkosten Polen
Notarkosten in Polen berechnen
Was beim Immobilienkauf in Polen neben dem Kaufpreis auf Sie zukommt: Notarhonorar, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren. Der Rechner zeigt jede Position einzeln.
Die meisten deutschen Käufer rechnen mit deutschen Größenordnungen und liegen damit deutlich daneben. In Polen fällt beim Neubau vom Bauträger grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an, weil der Preis bereits Mehrwertsteuer enthält. Beim Kauf im Zweitmarkt sind es grundsätzlich 2 Prozent. Es gibt Ausnahmen in beide Richtungen – das ist situationsabhängig. Das Notarhonorar ist gesetzlich gedeckelt und steigt nicht proportional zum Kaufpreis.
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Erstgespräch vereinbarenGrunderwerbsteuer PCC beim Wohnungskauf in Polen
Grundsätzlich gilt: Beim Bauträger entfällt die Grunderwerbsteuer, weil der Preis der Mehrwertsteuer unterliegt. Im Zweitmarkt sind 2 Prozent fällig, berechnet vom Marktwert und nicht zwingend vom Vertragspreis.
Von beiden Grundsätzen gibt es Ausnahmen – in beide Richtungen. Ob eine davon auf Ihren Fall zutrifft, ist situationsabhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten. Genau das gehört in die Vorbereitung des Notartermins, nicht in eine Überraschung am Tag der Beurkundung.
Wird ein Stellplatz als eigenes Nichtwohnungseigentum gekauft und nicht als Anteil am Gemeinschaftseigentum, gilt dafür der volle Notarsatz. Das steht im Bauträgervertrag und sollte vor dem Termin geklärt sein.

Was am Notartermin in Polen wirklich passiert
Die Urkunde wird auf Polnisch errichtet. Sprechen Sie kein Polnisch, brauchen Sie einen vereidigten Übersetzer, sonst beurkundet der Notar nicht. Anreisen müssen Sie nicht zwingend: Eine notarielle Vollmacht ist bei deutschen Käufern verbreitet, muss aber formal sauber vorbereitet sein, sonst weist der polnische Notar sie zurück.
Bei Neubauprojekten arbeitet der Bauträger meist mit einem festen Notariat. Im Zweitmarkt einigen sich Käufer und Verkäufer. Die Kosten trägt in beiden Fällen üblicherweise der Käufer.
Vollmacht in der Praxis: Beurkundung ohne Anreise des Käufers
So sieht das aus, wenn es funktioniert. In beiden Fällen habe ich den Kaufvertrag in Vollmacht für meine Kunden beurkundet – die Käufer selbst mussten nicht nach Polen reisen.
Notartermin mit einem eingespielten Team
Für viele Notariate in Polen ist der deutsche Käufer nicht der Alltag. Das sagt nichts über deren Qualität – aber es zeigt sich in Organisation und Details: Wer koordiniert den vereidigten Übersetzer? Wie muss eine Vollmacht aus Deutschland vorbereitet sein, damit sie nicht zurückgewiesen wird? Und wie plant man den Termin so, dass eine einzige Anreise reicht?
Ich arbeite seit Jahren mit Notariaten zusammen, für die genau diese Abläufe Routine sind – auch in komplexen Konstellationen, etwa bei Vollmachten, Bauträgerverträgen oder verschachtelten Eigentumsverhältnissen. Weil die Zusammenarbeit eingespielt ist, kommen meine Kunden zügig an Termine, und beide Seiten sind vorbereitet, bevor jemand im Notariat Platz nimmt. Genau diesen Unterschied merken Sie am Tag der Beurkundung.
Erstgespräch vereinbarenWas der Notarkostenrechner nicht abbildet
Der Rechner deckt den endgültigen Kaufvertrag ab, mit pauschalen Annahmen zum Urkundenumfang. Nicht enthalten sind:
- Ausnahmen und Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer – situationsabhängig
- Vorverträge und Reservierungsvereinbarungen, die separat beurkundet werden
- Notarielles Treuhandkonto, falls der Kaufpreis darüber läuft
- Finanzierung und Grundschuldbestellung
- Vereidigter Übersetzer und notarielle Vollmacht
- Maklerprovision
Häufige Fragen zu den Notarkosten in Polen
Warum zahle ich beim Neubau in Polen keine Grunderwerbsteuer?
Weil der Bauträger den Verkauf der Mehrwertsteuer unterwirft und beide Steuern grundsätzlich nicht nebeneinander anfallen. Der Preis im Exposé enthält bereits 23 Prozent Mehrwertsteuer. Es gibt Ausnahmen von diesem Grundsatz – ob eine davon greift, ist situationsabhängig.
Brauche ich einen Übersetzer beim Notartermin?
Wenn Sie kein Polnisch sprechen, ja. Der Notar muss sicher sein, dass Sie den Inhalt verstanden haben. Üblich ist ein vereidigter Übersetzer, abgerechnet nach Zeit und Seitenzahl.
Muss ich für den Notartermin nach Polen reisen?
Nicht zwingend. Sie können eine notarielle Vollmacht erteilen, die vor Ort verwendet wird. Sie muss formal korrekt vorbereitet sein, sonst lehnt der polnische Notar sie ab.
Mit welchen Notaren arbeiten Sie zusammen?
Mit Notariaten, die regelmäßig deutschsprachige Käufer begleiten und die dafür nötigen Abläufe kennen – vom vereidigten Übersetzer über Vollmachten aus Deutschland bis zur Terminplanung mit Anreise. Diese eingespielte Zusammenarbeit zahlt sich besonders in komplexen Fällen aus, und meine Kunden kommen darüber zügig an Termine. Die Wahl des Notars bleibt dabei immer Ihre Entscheidung – ich bringe die Kontakte und die Vorbereitung mit.
Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Höchstsätzen und pauschalen Annahmen, Stand August 2026. Die tatsächliche Rechnung stellt der Notar nach dem konkreten Inhalt der Urkunde, und bei der Grunderwerbsteuer entscheidet der Einzelfall. Ein Entwurf des Justizministeriums zur Anhebung der Höchstsätze liegt vor, die Werte können sich also ändern. Eine steuerliche Beratung ersetzt diese Seite nicht.
Ihren Immobilienkauf in Polen persönlich durchrechnen
Zahlen auf einer Seite sind das eine, Ihr konkreter Fall das andere. Im Erstgespräch gehen wir Ihr Vorhaben durch: Objektart, Verkäufer, Ablauf, und was davon Sie tatsächlich betrifft. Wenn es dann ernst wird, sitzen Sie bei einem Notariat, das mit deutschsprachigen Käufern eingespielt ist – organisiert, vorbereitet und ohne Überraschungen am Tag der Beurkundung.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Käuferbegleitung. Für die eigentliche Immobilienvermittlung wird grundsätzlich eine erfolgsabhängige Maklerprovision vereinbart.
Als Ihr deutsch-polnischer Immobilienmakler (IHK-geprüft) und zertifizierter Makler in Polen begleite ich Sie umfassend von A bis Z durch den gesamten Kaufprozess.
Wichtiger Hinweis: Deutsche Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien in Polen. Bitte klären Sie die Finanzierungsoptionen im Vorfeld mit Ihrer deutschen Hausbank.
David Lis, M.Sc., Immobilienmakler (IHK), lizenzierter Makler in Polen (Nr. 22594 F PPRN) · david.lis@immobilie-polen.de · +49 178 32 32 225
Rechtsgrundlagen: Verordnung des Justizministers vom 28.06.2004 über die Höchstsätze der Notargebühren (Dz.U. 2024 poz. 1566), § 3 und § 6. Gesetz über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (Dz.U. 2024 poz. 295). Gerichtsgebühren nach dem Gesetz über die Gerichtskosten in Zivilsachen. Ausnahmen und Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer sind im Rechner nicht abgebildet.
Ausfertigungen pauschal angesetzt: 5 Stück à 25 Seiten beim Bauträgerkauf, 5 Stück à 15 Seiten im Zweitmarkt, je Seite 6 zł zzgl. MwSt.
Stand der Sätze: Juli 2026. Ein Entwurf des Justizministeriums zur Anhebung der Höchstsätze liegt vor.