Expose anfragen
Die Anschrift oder das Exposé mit weiteren Infos übersende ich Ihnen gerne. Ich muss Sie lediglich darüber hinweisen, dass im Falle eines rechtlichen Kaufs dieser angefragten Immobilie ein Erfolgshonorar fällig wäre. Das Erfolgshonorar beinhaltet folgende Leistungen für Käufer:
1) Umfangreiche Kaufunterstützung von A bis Z für sämtliche immobilienbezogene Themen inkl. Erläuterung der rechtlichen Themen (Reservierung, Vorvertrag, Hauptvertrag)
2) Kaufbegleitung für Ihre Immobilie (Ratschläge für Käufer)
3) Immobilienberatung mit After-Sale-Service (Grundsteuererklärung ausfüllen, Hausrat, Gebäudeverwalter-Registrierung, Protokolle der Objektübergabe inkl. sämtlicher Erläuterungen)
Wann wäre überhaupt das Erfolgshonorar fällig?
Antwort: Nur, falls es zur Unterzeichnung einer notarieller Urkunde für die angefragte Immobilie kommt. Ich werde für die umfangreiche Dienstleistung honoriert. Das Erfolgshonorar in Höhe von 4,76 % Brutto (Endpreis) beinhaltet neben der reinen Vermittlung eine umfangreiche Immobilienberatung und Unterstützung bei der gesamten Kaufabwicklung mit wichtigen Ratschlägen/Empfehlungen (inkl. Transaktionssicherheit für Käufer). Mit dem Formular bestätigen Sie, dass im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ein Honorar für die Kaufbegleitung und Vermittlung fällig ist. Falls es zum notariellen Vertrag nicht kommt, fallen selbstverständlich keinerlei Kosten an. Da ich viel Arbeitsaufwand in einen überdurchschnittlichen Käuferservice investiere, bitte ich um Verständnis, dass ich ohne Formularerhalt für Sie nicht tätig werde.
P.S. Keine Angst, Sie werden von mir nicht mit wöchentlichen Werbeanrufen oder Newsletter-E-Mails bombardiert.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Kostet das Exposé oder eine Besichtigung Geld?
Nein, ein Honorar ist nur dann fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.
Erhalte ich mit dem Formular zukünftig Werbe-Emails oder Immobilienangebote?
Nein, die Exposé-Anfrage dient nur für das eine konkrete Objekt, welches Sie angefragt haben.
Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?
Nein, das brauchen Sie nicht.
Wann ist das Honorar bei einem tatsächlichen Kauf fällig und zahlbar?
- Beim Erwerb von Neubauimmobilien / Fertigstellung in Zukunft / Kauf vom Bauträger: 50 % bei Vorvertrag und 50 % bei Schlüsselübergabe
- Bei Bestandsimmobilien: spätestens beim notariellen Hauptvertrag
Einmalige Exposé-Anfrage
David Lis – als Immobilienexperte in der Presse
Als sachkundiger und professioneller Analyst für den polnischen Immobilienmarkt bin ich in polnischen und deutschen Zeitungen wie z.B. dem Handelsblatt regelmäßig als Interviewpartner gefragt. Ich bin stolz darauf, mein Wissen und meine Expertenmeinung zu teilen, um Lesern und Anlegern zu helfen. Durch das Wissen, das ich über den polnischen Immobilienmarkt und seine Entwicklung teile, hoffe ich, zur Entscheidungsfindung beizutragen. Außerdem möchte ich Verbraucher dazu ermutigen, vertrauensvoll in die polnischen Immobilienmärkte zu investieren.
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