Exposé-Anfrage (Neubau) – Provisionshinweis

Gerne senden wir Ihnen ein deutsches Exposé zu und begleiten bei Kaufinteresse über unterstützen Sie über alle Etappen des Immobilienkaufs. Wir müssen Sie lediglich darüber hinweisen, dass im Falle eines notariellen Vertrags zur angefragten Immobilie eine Maklerprovision fällig wäre.

Die Maklerprovision beträgt 3,69 % brutto (Bruttoendpreis vom beurkundeten Kaufpreis).

Hiermit bieten wir Ihnen das von Ihnen angefragte Objekt und zugleich unsere Dienste als deutsch-polnischer Immobilienmakler an. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Inhalt des Exposé ist vertraulich; Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung zugänglich machen. Aufgrund des von uns erbrachten Nachweises (notarielle Vertragsunterzeichnung) ist vom Käufer die genannte Maklerprovision in Höhe von 3,69% brutto (Bruttoendpreis vom beurkundeten Kaufpreis) zu zahlen. Dieses gilt auch dann, wenn das angebotene Objekt ohne unsere Vermittlungstätigkeit freihändig erworben werden sollte. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Alle Informationen sind nach dem Besten Wissen und Gewissen erstellt.

Sie profitieren von unserem langjährigen Makler-Know-how, welches wir uns durch zahlreiche Beurkundungen, Gesprächen mit Notaren, Juristen sowie Fortbildungen im polnischen Immobilienrecht erarbeitet haben.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess (Reservierung, Vorvertrag, Hauptvertrag) und geben pro aktiv wertvolle Ratschläge. Neben der laufenden Beratung unterstützen wir Sie z. B. bei der Kontoeröffnung, steuerlichen Hinweisen, Erklärungen der Kaufverträge, Ratschläge zur Objektabnahme, Grundsteueranmeldung, Strom- oder Gasanmeldung oder Hausratversicherung

David Lis ist qualifizierter Immobilienmakler IHK und ebenfalls geprüfter Makler vom polnischen Verband FPPRN. Wir sind anerkannt und können für unsere Expertise zahlreiche öffentliche Referenzen vorweisen sei es durch bestätigte Kundeninterviews im Fernsehen (siehe TV-Auftritte bei MDR oder RBB) oder durch unsere Expertenmeinung in der Presse (Handelsblatt, dpa, Focus usw.).

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    Datenschutzrechte des Kunden und Kontaktdaten

    Sie können von uns jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Zudem können Sie Ihre Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen (Art. 21 DSGVO). Bitte beachten Sie dabei, dass Datenverarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, hiervon nicht betroffen sind. Zu den vorgenannten Zwecken wenden Sie sich bitte an die nachfolgende Kontaktadresse:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung

    David Lis – Polnische Immobilien, Nobel Tower, Dabrowskiego 77A, PL-60529 Poznan (Polen)

    david.lis@immobilie-polen.de

    Telefon: +49 178 32 32 225

    Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz (DSGVO)

    David Lis – Polnische Immobilien nimmt den Schutz der Daten der Kunden ernst. Grundsätzlich gilt, dass der Schutz Ihrer individuellen Privat- und Persönlichkeitssphäre für uns von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) durch uns ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedoch, solange wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufener potenzieller Rechtsansprüche.


    Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Widerrufsrecht haben. Dieses haben Sie ja auch zur Kenntnis genommen und bestätigt. Unabhängig davon möchten Sie aber ja auch gleich alle notwendigen Informationen erhalten. Dieses dürfte eigentlich erst nach 14 Tagen geschehen - erst dann wäre die Widerrufsfrist abgelaufen. Da sowohl Sie als auch wir möchten, dass Sie sich schon jetzt umfassend informieren können, ist es notwendig vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden.Dies genau ist der zu setzende Haken.

    Kostet das Exposé oder eine Besichtigung Geld?

    Nein, ein Honorar ist nur dann fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.

    Erhalte ich mit dem Formular zukünftig Werbe-Emails oder Immobilienangebote?

    Nein, die Exposé-Anfrage dient nur für das eine konkrete Objekt, welches Sie angefragt haben.

    Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?

    Nein, das brauchen Sie nicht.

    Wann ist das Honorar bei einem tatsächlichen Kauf fällig und zahlbar?

    • Beim Erwerb von Neubauimmobilien bzw. Kauf vom Bauträger: 50 % bei Vorvertrag und 50 % bei Schlüsselübergabe