Expose anfragen

Die Anschrift oder das Exposé mit weiteren Infos übersende ich Ihnen gerne. Ich muss Sie lediglich darüber hinweisen, dass im Falle eines rechtlichen Kaufs dieser angefragten Immobilie ein Erfolgshonorar fällig wäre. Das Erfolgshonorar beinhaltet folgende Leistungen für Käufer:

1) Umfangreiche Kaufunterstützung von A bis Z für sämtliche immobilienbezogene Themen inkl. Erläuterung der rechtlichen Themen (Reservierung, Vorvertrag, Hauptvertrag)

2) Kaufbegleitung für Ihre Immobilie (Ratschläge für Käufer)
3) Immobilienberatung mit After-Sale-Service (Grundsteuererklärung ausfüllen, Hausrat, Gebäudeverwalter-Registrierung, Protokolle der Objektübergabe inkl. sämtlicher Erläuterungen)


Wann wäre überhaupt das Erfolgshonorar fällig?

Antwort: Nur, falls es zur Unterzeichnung einer notarieller Urkunde für die angefragte Immobilie kommt. Ich werde für die umfangreiche Dienstleistung honoriert. Das Erfolgshonorar in Höhe von 4,76 % Brutto (Endpreis) beinhaltet neben der reinen Vermittlung eine umfangreiche Immobilienberatung und Unterstützung bei der gesamten Kaufabwicklung mit wichtigen Ratschlägen/Empfehlungen (inkl. Transaktionssicherheit für Käufer). Mit dem Formular bestätigen Sie, dass im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ein Honorar für die Kaufbegleitung und Vermittlung fällig ist. Falls es zum notariellen Vertrag nicht kommt, fallen selbstverständlich keinerlei Kosten an. Da ich viel Arbeitsaufwand in einen überdurchschnittlichen Käuferservice investiere, bitte ich um Verständnis, dass ich ohne Formularerhalt für Sie nicht tätig werde.

P.S. Keine Angst, Sie werden von mir nicht mit wöchentlichen Werbeanrufen oder Newsletter-E-Mails bombardiert.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kostet das Exposé oder eine Besichtigung Geld?

Nein, ein Honorar ist nur dann fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.

Erhalte ich mit dem Formular zukünftig Werbe-Emails oder Immobilienangebote?

Nein, die Exposé-Anfrage dient nur für das eine konkrete Objekt, welches Sie angefragt haben.

Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?

Nein, das brauchen Sie nicht.

Wann ist das Honorar bei einem tatsächlichen Kauf fällig und zahlbar?

  • Beim Erwerb von Neubauimmobilien / Fertigstellung in Zukunft / Kauf vom Bauträger: 50 % bei Vorvertrag und 50 % bei Schlüsselübergabe
  • Bei Bestandsimmobilien: spätestens beim notariellen Hauptvertrag

Einmalige Exposé-Anfrage


    Datenschutzrechte des Kunden und Kontaktdaten

    Sie können von uns jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Zudem können Sie Ihre Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen (Art. 21 DSGVO). Bitte beachten Sie dabei, dass Datenverarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, hiervon nicht betroffen sind. Zu den vorgenannten Zwecken wenden Sie sich bitte an die nachfolgende Kontaktadresse:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung

    David Lis – Polnische Immobilien, Nobel Tower, Dabrowskiego, PL-60529 Poznan 77

    david.lis@immobilie-polen.de

    Telefon: +49 178 32 32 225

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    David Lis – Polnische Immobilien nimmt den Schutz der Daten der Kunden ernst. Grundsätzlich gilt, dass der Schutz Ihrer individuellen Privat- und Persönlichkeitssphäre für uns von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) durch uns ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedoch, solange wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufener potenzieller Rechtsansprüche.


    David Lis – als Immobilienexperte in der Presse

    Als sachkundiger und professioneller Analyst für den polnischen Immobilienmarkt bin ich in polnischen und deutschen Zeitungen wie z.B. dem Handelsblatt regelmäßig als Interviewpartner gefragt. Ich bin stolz darauf, mein Wissen und meine Expertenmeinung zu teilen, um Lesern und Anlegern zu helfen. Durch das Wissen, das ich über den polnischen Immobilienmarkt und seine Entwicklung teile, hoffe ich, zur Entscheidungsfindung beizutragen. Außerdem möchte ich Verbraucher dazu ermutigen, vertrauensvoll in die polnischen Immobilienmärkte zu investieren. 
    Hier finden Sie eine Auswahl der Artikel online:

    Polen Journal - Immobilieninfos

    Immobilienpreise in Swinemünde: Was kosten Premium-Immobilien? Neubau- oder Bestandsimmobilien?
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    MOZ

    Wohnung kaufen in Polen : So lohnen sich Immobilien im Nachbarland!
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    Handelsblatt

    Hier sind Ferienhäuser noch bezahlbar!
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    Warum Deutsche ihren Traum vom Eigenheim in Polen verwirklichen
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    Tagesspiegel

    Gute Aussichten: Wo Sie noch rentable Ferienimmobilien finden!
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    Ostsee-Zeitung

    Hohe Immobilienpreise auf Usedom: Swinemünde ist teuerste Stadt Polens.
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