MAKLERVERTRAG ZUM IMMOBILIENKAUF

Häufige Fragen und Antworten

Haben Sie noch mehr Immobilienangebote, als auf der Homepage?

Ja, ich habe Zugang zu weit mehr Immobilien als auf meiner Webseite. Ich kann Ihnen nahezu jedes Bauträgerprojekt und 99 % der Maklerangebote anbieten und Sie als Käufermakler vertreten. Ich suche aktiv passende Immobilien und organisiere mehrere Besichtigungen an einem Tag, begleite Sie persönlich und hole Sie vom Hotel ab. So müssen Sie nicht extra für ein einzelnes Objekt nach Polen reisen. Mit meiner Präsenz wissen Verkäufer, dass Sie eine transparente Beratung erhalten.

Ich habe im Internet ein Angebot von einem anderen Makler oder Bauträger gefunden. Können Sie mich trotzdem als Käufermakler vertreten?

Ja, das ist möglich. In Polen arbeiten Käufer- und Verkäufermakler oft zusammen, wobei jeder seinen eigenen Auftraggeber vertritt. Wenn Sie ein Angebot auf Immobilienportalen, in Straßenwerbung oder von einem anderen Makler finden, können Sie mir einfach den Link, ein Bild oder die Informationen zusenden. Wichtig ist, dass ich den Erstkontakt mit der Verkäuferseite aufnehme – egal, ob es sich um einen Verkäufermakler, Bauträger oder eine Privatperson handelt. Ich werde Sie umfassend als Ihr Käufermakler unterstützen und mich zu 100 % für Ihre Interessen einsetzen. Sie zahlen keine doppelte Provision.

Kostet eine Besichtigung Geld?

Für eine Einzelbesichtigung eines Objekts fallen keine Kosten an.

Wenn ich Ihnen jedoch mehrere Immobilien (ab +5) präsentiere oder einen halben oder ganzen Arbeitstag ausschließlich für Sie reserviere, berechne ich im Falle eines Nichtkaufs eine Pauschale von 180,00 EUR. Diese Gebühr deckt einen kleinen Teil der Organisation, Fachberatung, Reisekosten und die Begleitung während des Tages ab. Bei Besichtigungen beantworte ich zudem häufig rechtliche oder steuerliche Fachfragen, auch wenn diese nicht direkt mit der Immobilie zu tun haben, und gebe Ihnen dabei kostenlos mein Fachwissen weiter.

Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?

Nein, das brauchen Sie nicht. Eine kurze Info per E-Mail reicht aus. Die Suchaktivitäten werden dann beendet.

MAKLERVERTRAG ZUM IMMOBILIENKAUF

David Lis – Polnische Immobilien, Nobel Tower, Dabrowskiego 77A, PL-60529 Poznan (Polen), weiter als „Auftragnehmer“ oder „Makler

Vertragsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler, Immobilien in Polen zu vermitteln, einschließlich Angebotssuche, Bereitstellung von Exposés oder Links sowie der Organisation und Durchführung von Besichtigungen.“

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers (Makler)

1. Der Makler erbringt Vermittlungsleistungen beim Erwerb von Immobilien. Diese umfassen die Suche nach passenden Immobilienangeboten und deren Präsentation an den Auftraggeber entsprechend seiner Präferenzen. Die Vermittlungsleistung gilt als erbracht, sobald der Makler den Auftraggeber und den Verkäufer zu einem Kaufgeschäft zusammengeführt hat, d.h. wenn dem Auftraggeber eine Immobilie präsentiert wurde, über die er einen vorläufigen, bedingten oder endgültigen Kaufvertrag abschließt.

2. Der Makler verpflichtet sich, eine umfassende Betreuung des Käufers in allen Phasen des Immobilienerwerbs anzubieten, einschließlich Immobilien- und Investitionsberatung mit konkreten Handlungsempfehlungen, Kaufpreisverhandlungen, Unterstützung bei Besichtigungen und Korrespondenz mit Bauträgern, sowie der Prüfung und Erläuterung von Reservierungs- und Notarverträgen. Darüber hinaus wird der Käufer auf den notariellen Vorvertrag und Hauptvertrag vorbereitet, inklusive Grundbucherläuterungen und Abstimmungen mit dem Notar. Weitere Leistungen umfassen Unterstützung bei der Auswahl einer Ferienvermietungsfirma oder eines Steuerberaters, Hilfestellung bei der Anmeldung beim Gebäudeverwalter, die Erläuterung von Dokumenten des Bauträgers sowie die persönliche Begleitung zur Objektübergabe. Nach dem Kauf bietet der Makler Unterstützung bei Einmaltätigkeiten wie der Registrierung für Grundsteuer, Strom, Gas, Wasseramt oder Hausratversicherung an. Der Makler bleibt während des gesamten Prozesses bis hin zur Eigentumsübertragung und darüber hinaus an der Seite des Käufers, um eine reibungslose und transparente Abwicklung für den Käufer sicherzustellen.

3. Der Umfang der Tätigkeiten des Maklers richtet sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls. Eine laufende Abstimmung zwischen den Parteien über den Umfang der erbrachten Leistungen oder der Verzicht des Auftraggebers auf bestimmte Tätigkeiten führen nicht zu einer Reduzierung der dem Makler zustehenden Vergütung.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Käufer)

1. Der Auftraggeber darf Angebote, Exposé usw. ohne schriftliche Zustimmung des Maklers nicht andere potentielle Käufer weitergeben.Sollte dennoch eine Weitergabe erfolgen und ein anderer Käufer aufgrund dieser Informationen einen Kaufvertrag abschließen, behält sich der Makler das Recht vor, vom Auftraggeber Schadenersatz zu fordern.

2. Der Auftraggeber erklärt, dass er im eigenen Namen handelt.

§ 4 Maklerprovision

1. Der Auftraggeber zahlt dem Makler 4,76 % brutto des beurkundeten Kaufpreises, bei einem Kaufpreis ab 350.000 EUR 3,70 % brutto, wenn ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.

2. Die Maklerprovision wird per Überweisung gezahlt:

a) 40 % innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss eines notariellen Vorvertrags* (gilt für Neubauprojekte d.h. Kauf vom Bauträger, da der Makler bis dahin erheblichen Aufwand geleistet hat)

b) 60 % innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

3. Ohne Vorvertrag bzw. in allen anderen Fällen ist die volle Maklerprovision innerhalb von 5 Tagen nach dem notariellen Kaufvertrag fällig.

4. Der Makler erhält eine volle Maklerprovision, wenn der Auftraggeber die Immobilie innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende erwirbt.

5. Präsentiert der Makler mehrere Immobilien hintereinander (+5 Objekte) oder reserviert einen halben bis ganzen Arbeitstag für den Auftraggeber, fällt bei Nichtkauf eine Entschädigungspauschale in Höhe von einmalig 180,00 EUR. Diese deckt Organisation (Vor- und Nachkaufkoordination), Reisekosten, Fachberatung und persönliche Begleitung ab. Der Makler beantwortet auch rechtliche oder steuerliche Fragen am Besichtigungstag, die nicht direkt mit der Immobilie zusammenhängen. Kommt der Kauf später zustande, wird die Pauschale wieder gutgeschrieben.

§ 5 Dauer des Vertrages

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

3. Die Parteien werden die Möglichkeit vorsehen, die angegebenen Adressen mit Hilfe der E-Mail oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel des Auftraggebers zu bestätigen.

    Maklervertrag - Angaben Auftraggeber












    Datenschutzrechte des Kunden und Kontaktdaten

    Sie können von uns jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Zudem können Sie Ihre Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen (Art. 21 DSGVO). Bitte beachten Sie dabei, dass Datenverarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, hiervon nicht betroffen sind. Zu den vorgenannten Zwecken wenden Sie sich bitte an die nachfolgende Kontaktadresse:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung

    David Lis – Polnische Immobilien, Nobel Tower, Dabrowskiego 77A, PL-60529 Poznan (Polen)

    david.lis@immobilie-polen.de

    Telefon: +49 178 32 32 225

    Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz (DSGVO)

    David Lis – Polnische Immobilien nimmt den Schutz der Daten der Kunden ernst. Grundsätzlich gilt, dass der Schutz Ihrer individuellen Privat- und Persönlichkeitssphäre für uns von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) durch uns ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedoch, solange wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufener potenzieller Rechtsansprüche.


    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, welches Sie bereits zur Kenntnis genommen und bestätigt haben. Normalerweise dürfte ich Ihnen alle notwendigen Informationen erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zur Verfügung stellen. Da Sie jedoch die Informationen sofort erhalten möchten und ich Ihnen gerne direkt weiterhelfen will, ist es erforderlich, dass ich noch vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werde. Dafür bitte ich Sie, den entsprechenden Haken zu setzen.

    Presse über mich und Referenzen von anderen deutschen Käuferkunden

    Als sachkundiger und professioneller Analyst für den polnischen Immobilienmarkt bin ich in polnischen und deutschen Zeitungen wie z.B. dem Handelsblatt regelmäßig als Interviewpartner gefragt. Ich bin stolz darauf, mein Wissen und meine Expertenmeinung zu teilen, um Lesern und Anlegern zu helfen. Durch das Wissen, das ich über den polnischen Immobilienmarkt und seine Entwicklung teile, hoffe ich, zur Entscheidungsfindung beizutragen. Außerdem möchte ich Verbraucher dazu ermutigen, vertrauensvoll in die polnischen Immobilienmärkte zu investieren. Hier finden Sie eine Auswahl der Artikel online:

    Polen Journal - Immobilieninfos

    Immobilienpreise in Swinemünde: Was kosten Premium-Immobilien? Neubau- oder Bestandsimmobilien?
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    MOZ

    Wohnung kaufen in Polen : So lohnen sich Immobilien im Nachbarland!
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    Handelsblatt

    Hier sind Ferienhäuser noch bezahlbar!
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    Warum Deutsche ihren Traum vom Eigenheim in Polen verwirklichen
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    Tagesspiegel

    Gute Aussichten: Wo Sie noch rentable Ferienimmobilien finden!
    Zum Artikel >>

    Ostsee-Zeitung

    Hohe Immobilienpreise auf Usedom: Swinemünde ist teuerste Stadt Polens.
    Zum Artikel >>

    Kundenstimmen zu meinem Immobilienservice in Polen

    Vertrauen ist beim Kauf oder Verkauf von Immobilien entscheidend. Meine Kunden vertrauen mir, und darauf bin ich stolz. Hier finden Sie echte Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern, die mit meiner Unterstützung in Polen erfolgreich waren.

    Ich lege großen Wert auf Transparenz: Alle Bewertungen stammen von realen Kunden, die meine Expertise und Professionalität schätzen. Einige von ihnen haben ihre positiven Erfahrungen sogar im Fernsehen, etwa bei rbb und MDR, geteilt.

    Überzeugen Sie sich selbst! Wenn Sie eine Immobilie in Polen kaufen oder verkaufen möchten, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

    Ein kleiner Auszug der Referenzen: