Suchauftrag – Immobilienunterstützung mit Immobilienmakler David Lis – Polnische Immobilien
Welche Leistungen erbringen Sie für mich?
Sie bekommen ein umfangreiches Paket an Leistungen.
1. Immobilien- und Investitionsberatung mit Handlungsempfehlungen
2. Sämtliche Unterstützungstätigkeiten (z. B. Korrespondenz mit dem Bauträger per E-Mail oder Telefon bei Abstimmungen oder Rückfragen) für sämtliche Angelegenheiten des Käufers bis Schlüsselübergabe
3. Kaufpreisverhandlungen
4. Einmalige Begleitung zur Kontoeröffnung inkl. Erläuterungen bei Rückfragen zu Bankangelegenheiten
5. Allgemeine steuerliche Hinweise zur Vermietung oder MwSt.-Erstattung
6. Unterstützung bei den Besichtigungen
7. Sofern Risiken für den Käufer festgestellt werden, wird auch vom Kauf abgeraten.
8. Vorbereitung des Käufers auf den notariellen Vorvertrag, darunter Telefonische Dolmetscherleistungen /Erklärungsfilm, Grundbucherläuterungen, Abstimmungen mit dem Notar für Käufer
9. Prüfung und Erläuterung der Notarentwürfe (inkl. mehrfache Korrekturprüfungen)
10. Hilfestellung bei Währungskursthemen inkl. Erläuterungen
11. Persönliche Begleitung zur endgültigen Objektübergabe inkl. Unterstützung bei der Objektabnahme der Immobilie (technische und finale Objektübergabe)
12. Vorbereitung des Käufers auf den notariellen Hauptvertrag, darunter Telefonische Dolmetscherleistungen/Erklärungsfilm, Abstimmungen mit dem Notar für Käufer, Prüfung und Erläuterung der Notarentwürfe (inkl. mehrfache Korrekturprüfungen)
13. Erledigung von immobilienbezogenen Einmaltätigkeiten nach dem Kauf (Grundsteuerregistrierung, Stromregistrierung, Hausratversicherung)
14. Unterstützung bei der Auswahl einer Ferienvermietungsfirma
15. Telefonische Erläuterungen der Dokumente vom Bauträger
16. Unterstützung bei der Auswahl eines Steuerberaters in Polen (MwSt.-Erstattung)
17. Hilfestellung bei der Anmeldung beim Gebäudeverwalter inkl. Erläuterungen des Hausgeldes und Hilfestellung beim Ausfüllen der dazugehörigen Formulare
18. Übersendung des Baufortschritts (z. B. Bilder)
19. Erläuterung des Grundsteuerbescheides nach Kauf
20. Grundbucherläuterung nach der Eigentumsübertragung
21. Hilfestellung bei der PESEL-Registrierung (keine immobilienbezogene Tätigkeit – betrifft Kunden, die die Immobilie privat nutzen)
22. Grundbucherläuterung nach der Eigentumsübertragung
Sofern Sie zeitlich, gesundheitlich oder beruflich stark eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit, mich mit dem Kauf Ihrer Immobilie zu notariell bevollmächtigen. Die notarielle Vollmacht erlaubt uns, dass Sie nicht extra mehrfach nach Polen reisen müssen (oder als Plan B z. B. Erkrankung). Die notarielle Vollmacht kann so gestaltet werden, dass Sie als Eigentümer keinerlei Risiken eingehen. Auf Wunsch können Sie die Vollmacht aufbewahren und mir diese nur dann zusenden, sofern diese zum Einsatz kommen sollte. Die notarielle Vollmacht erlaubt mir auch, sämtliche Einmaltätigkeiten nach dem Kauf für Sie zu erledigen (Grundsteuer, Strom, Gas, Gebäudeverwalter usw.)
Kostet das Exposé oder eine Besichtigung Geld?
Nein, ein Honorar ist nur dann fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. ein notarieller Vertrag unterzeichnet wird.
Haben Sie noch mehr Immobilienangebote, als auf der Homepage?
Ich kann Ihnen grundsätzlich jede Immobilie anbieten und Sie als Käufermakler bei der Transaktion vertreten d.h. auch Wohnungen, Häuser, Grundstücke von fremden Verkäufermaklern oder Bauträgern. Dabei organisiere ich mehrere Besichtigungen an einen Tag, hole Sie vom Hotel ab und begleite Sie persönlich vor Ort, damit Sie nicht wegen einem Objekt extra nach Polen anreisen müssen. Mit meiner Präsenz bei den Immobilienbesichtigungen in Polen wissen die Verkäufer, dass sie Ihnen nicht das „Gelbe vom Ei“ erzählen werden.
Ich habe ein Angebot von einem anderen Makler gefunden. Können Sie mich auch als Käufermakler vertreten?
Ja , das geht. In Polen kooperieren Käufer- und Verkäufermakler häufig miteinander. Jeder vertritt seinen eigenen Auftraggeber. Wenn Sie ein Angebot im Internet oder ein Straßenbanner gefunden haben, senden Sie mir den Link/Bild zu. Wichtig ist, dass ich den Erstkontakt zur Verkäuferseite herstelle. Dabei ist es egal, ob Verkäufermakler, Bauträger oder Privatperson. Ich setze mich zu 100% für Ihre Interessen ein! Sie zahlen keine doppelte Provision.
Falls ich kein Interesse mehr am Objekt habe, muss ich etwas kündigen oder widerrufen?
Nein, das brauchen Sie nicht.
Wie hoch ist die Maklerprovision? Wann ist das Honorar bei einem tatsächlichen Kauf fällig und zahlbar?
Mein Maklerhonorar beträgt grundsätzlich 4,76 % Brutto (Endpreis) vom beurkundeten Kaufpreis (nach Verhandlung!).
Bei Transaktionen ab 350.000 EUR reduziert sich das Maklerhonorar auf 3,70 % Brutto (Endpreis).
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.
- Beim Erwerb von Neubauimmobilien / Fertigstellung in Zukunft / Kauf vom Bauträger: 50 % bei Vorvertrag und 50 % bei Schlüsselübergabe
- Bei Bestandsimmobilien: spätestens beim notariellen Hauptvertrag
David Lis – als Immobilienexperte in der Presse
Als sachkundiger und professioneller Analyst für den polnischen Immobilienmarkt bin ich in polnischen und deutschen Zeitungen wie z.B. dem Handelsblatt regelmäßig als Interviewpartner gefragt. Ich bin stolz darauf, mein Wissen und meine Expertenmeinung zu teilen, um Lesern und Anlegern zu helfen. Durch das Wissen, das ich über den polnischen Immobilienmarkt und seine Entwicklung teile, hoffe ich, zur Entscheidungsfindung beizutragen. Außerdem möchte ich Verbraucher dazu ermutigen, vertrauensvoll in die polnischen Immobilienmärkte zu investieren. Hier finden Sie eine Auswahl der Artikel online:
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