Grunderwerbsteuer in Polen: Update 2023 Erstkäufer sparen beim Wohnkauf 2 % vom Kaufpreis

Erstkäufer von Wohnimmobilien in Polen sind von der Grunderwerbsteuer befreit

Wichtige Gesetzesänderung ab September 2023: Grunderwerbsteuer entfällt für Erstkäufer

Seit dem 1. September 2023 werden sich viele Erstkäufer von Wohnimmobilien freuen dürfen. Die Grunderwerbsteuer (juristisch spricht man in Polen von der Besteuerung zivilrechtlicher Transaktionen PCC) belief sich bisher bei Bestandsimmobilien immer bei 2 % des Kaufpreises. Bedingung ist, dass man kein Wohneigentum besitzt.

Wer eine Wohnung oder ein Haus (Bestandsimmobilie) erstmalig in Polen kauft, kann gleich mehrere Tausend EUR bei den Kaufnebenkosten sparen. Das Erfreuliche dabei ist, dass dies auch für deutsche Immobilienkäufer gilt. Wenn Sie zukünftig ein Haus oder eine Wohnung kaufen, werden Sie beim erstmaligen Kauf keine Grunderwerbsteuer bezahlen müssen. Bei einem Hauskauf von z. B. 350.000 EUR bedeutet dies eine Ersparnis von 7.000 EUR. Diese neue Regelung setzt Kaufanreize für Erstkäufer und kurbelt den polnischen Immobilienmarkt landesweit an.

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Großinvestoren werden ab Januar 2024 zusätzlich besteuert

Mit der obigen Gesetzeseinführung gibt es allerdings ab Januar 2024 eine zusätzliche Besteuerung für Großinvestoren, die mehr als 6 Einheiten auf dem gleichen Grundstück kaufen (z. B. Neubau). Ab der 6. Einheit müssen Käufer für jede zusätzlich erworbene Wohnung eine Grunderwerbsteuer von 6 % bezahlen. Damit soll der Situation entgegengewirkt werden, dass die Käufer von „Wohnungspaketen“ mit den gewöhnlichen Käufern konkurrieren und dank der größeren Anzahl der auf einmal erworbenen Einheiten einen niedrigeren Kaufpreis vom Bauträger erhalten können.


Grundsteuer für Wohn- und Hauskauf in Polen: Fragen und Antworten zur neuen Gesetzesänderung

Ich will demnächst erstmalig eine Wohnung/Haus in Polen kaufen. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer ab September 2023?

Antwort: Sofern Sie die erste Wohnimmobilie kaufen, zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer als Privatperson.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Neubauimmobilien vom Bauträger?

Antwort: Grundsätzlich 0 %, da der Bauträger Ihnen eine Rechnung mit MwSt. (VAT) ausstellen muss. Die MwSt. beträgt für Ferienimmobilien 23 %, während für Wohnungen ein Steuersatz von 8% ausgewiesen werden muss. Wenn Sie jedoch mehr als 6 Einheiten auf einem Grundstück kaufen, wäre Vorsicht geboten.

Vor einigen Jahren war ich im Besitz einer Wohnimmobilie, die ich längst verkauft habe. Bin ich beim erneuten Kauf einer Wohnimmobilie von der Grunderwerbsteuer befreit?

Antwort: Nein, weil Sie bereits Besitzer einer Wohnimmobilie gewesen sind. Sie kommen nicht in den Genuss der Befreiung der Grunderwerbsteuer.

Ich habe 50% geerbt bekommen und plane ein Haus zu kaufen. Bin ich von der Grunderwerbsteuer beim Hauskauf befreit?

Antwort: Ja, weil Sie nicht mehr als 50 % geerbt bekommen haben.

Meine Ehefrau besitzt eine Wohnimmobilie, ich jedoch nicht. Sind wir als Ehepaar von der Grunderwerbsteuer befreit?

Antwort: Nein, weil Ihre Ehefrau bereits Immobilieneigentümerin ist.

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David Lis - Immobilienmakler

David Lis, M. Sc. Immobilienmakler Polen
Immobilienmakler (IHK)
Geprüfter Immobilienmakler (F PPRN)
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E-Mail: david.lis@immobilie-polen.de
Telefon: +49(0)178 – 32 32 225

  4. September 2023
  Kategorie: Allgemein