Grundsteuer in Polen ab 2021

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20.10.2020 – 12:30 Uhr, geschrieben von David Lis

Die Grundsteuer ist eine Thematik, womit sich kaum ein Käufer vor dem Erwerb einer Immobilie in Polen beschäftigt. Anders als die Grunderwerbsteuer* ist die Grundsteuer in Polen erst nach dem Immobilienkauf für Eigentümer relevant. Die Praxiserfahrung zeigt, dass die meisten Immobilieneigentümer eher positiv erstaunt sind, wenn sie irgendwann nach dem Kauf den Grundsteuerbescheid von der Stadt/Gemeinde in den Händen halten. Wieso die meisten Käufer darüber positiv erstaunt sind, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Grundsteuer in Polen für Immobilien ab 2021

Alle Eigentümer von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken müssen grundsätzlich eine Grundsteuer in Polen bezahlen. Diese Immobiliensteuer wird jährlich berechnet. Eigentümer haben die Möglichkeit, den vollen Betrag sofort oder vierteljährlich zu bezahlen. Ich empfehle eine Vorauszahlung für das gesamte Jahr, damit Sie bei Vergessenheit nicht mit unnötigen Mahnkosten belastet werden. Wie wird die Grundsteuer in Polen berechnet?

Polen gilt als eines der wenigen Länder in der EU, wo für die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer der Immobilienwert bedeutungslos ist. Das bedeutet, dass der aktuelle Marktpreis einer Immobilie, wie hoch er auch sein mag, für die Grundsteuerberechnung nicht relevant ist. Eigentümer profitieren davon, da die jährlichen Unterhaltungskosten auf einem sehr geringen Niveau werden.

Zum Vergleich: bei den meisten EU-Ländern (ca. 90%) wird für die steuerliche Bewertung der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie herangezogen, was die Grundsteuer erhöhen kann. Die Grundsteuer in Polen wird hingegen ausschließlich flächenbezogen ermittelt. Neben dieser Immobiliensteuer müssen Eigentümer von polnischen Immobilien keine weitere eigentumsbezogene Steuer entrichten.

Wer legt die Grundsteuer in Polen fest?

Die Städte/Kommunen sind für die Festsetzung der Grundsteuerhöhe für die verschiedenen Immobilienarten verantwortlich. Allerdings dürfen diese die vom Finanzministerium gesetzten Maximalbeträge der Grundsteuer nicht überschreiten! In der Praxis liegen die tatsächlich zu zahlenden Beträge sogar häufig niedriger aus, als die vorgeschriebenen Höchstsätze. Es gibt jährlich eine Übersicht der Eigentumssteuer pro Quadratmeter. Die Höchstsätze basieren immer auf dem Verbraucherpreisindex der ersten sechs Monaten des Jahres. Da Waren und Dienstleistungen inflationsbedingt teurer werden, steigen auch die Steuern und Abgaben. Von Januar bis Juni 2020 stiegen die Preise in Polen um 3,9 %, weshalb der Finanzminister die Obergrenze für Gebühren und Steuern um dieses Niveau erhöhte.

Fest steht jedenfalls, dass keine Stadt/Gemeinde die unten aufgeführten Steuersätze überschreiten darf. Wer beispielsweise im Jahr 2021 eine 100 m² große Wohnung in Polen besitzt, so wird derjenige eine maximale Grundsteuer von ca. 20 EUR (85 PLN) pro Jahr zahlen.

*gemeint ist Steuer auf zivilrechtliche Handlungen. Es wird aber aus Vereinfachungsgründen der Begriff Grunderwerbsteuer genannt.

Die wichtigsten Grundsteuerarten für Immobilien in Polen im Überblick:

ImmobilienartGrundsteuer (Maximaler Betrag ab 2021)
Wohngebäude/Wohnungen0,85 PLN/m²
(ca. 0,19 EUR/m²)
Steuer auf Gebäude oder Teile davon, die im
Zusammenhang mit der Führung einer
geschäftlichen Tätigkeit stehen
z. B. Ferienimmobilien,
Condo-Hotels, Gewerbeobjekte
24,84 PLN/m²
(ca. 5,65 EUR/m²)
Grundstücke in Zusammenhang mit
der Führung einer gewerblichen
Tätigkeit (Unternehmens)
0,99 PLN /m²
(ca. 0,22 EUR/m²)
Seegrundstücke (künstlicher Stausee)
oder von Gewässergrundstücke
4,99 PLN/ha
(ca. 1,11 EUR/ha)
Alle sonstigen Grundstücke, einschließlich
Grundstücke, die für gesetzliche
gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden.
Beispiel: unbebautes Grundstück
0,52 PLN /m²
(ca. 0,12 EUR/m²)
Garagen / Tiefgaragen Grundsteuer
Grundsteuer ist abhängig von mehreren
Faktoren wie z B. gewerbliche
Nutzung/freistehend /zum Gebäude
gehörend etc.)
zwischen 5,06 PLN/m² und 24,84 PLN/m²(ca.1,22-5,52 EUR/m²)
Die maximale Grundsteuer pro m² ab 01.01.2021
Annahme: Umrechnungskurs 1 EUR /4,5 PLN (13.10.2020)

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David Lis - Immobilienmakler

David Lis, M. Sc. Immobilienmakler Polen
Immobilienmakler (IHK)
Geprüfter Immobilienmakler (F PPRN)
Zweisprachig (DE-PL)
E-Mail: david.lis@immobilie-polen.de
Telefon: +49(0)178 – 32 32 225

  17. Oktober 2020
  Kategorie: Allgemein