Wie hoch ist die Steuer beim Kauf von Immobilien in Polen?

Bild: Proxima Studio/Shutterstock.com

02.03.2019 – 16:30 Uhr, geschrieben von David Lis

Wer bereits in Deutschland eine Immobilie gekauft hat, dem ist die Grunderwerbssteuer sicherlich ein Begriff. Die Grunderwerbssteuer gehört neben dem Maklerhonorar und den Notargebühren zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie. In Polen gibt es hingegen keine Grunderwerbssteuer, sondern eine Steuer auf auf zivilrechtliche Handlungen. Wann und in welcher Höhe diese anfällt, erfahren Sie in diesem Blog. Immobilienmakler David Lis hat für Sie einen Ländervergleich dargestellt.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer beim Kauf von Immobilien in Polen?

Eine Grunderwerbsteuer gibt es beim Erwerb von Immobilien in Polen nicht. Stattdessen zahlen Käufer in der Regel eine sog. Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (polnisch PCC – Podatek od czynnosci cywilnoprawnych). Das ist eine Steuerart, die durch das Gesetz vom 9. September 2000 über die Besteuerung zivilrechtlicher Transaktionen geregelt wird. Die Steuer von zivilrechtlichen Handlungen betrifft insbesondere den entgeltlichen Erwerb von Sachen und Vermögensrechten wie zum Beispiel auch Immobilien (Grundstücke, Wohnungen oder Häuser). Allerdings wird der Erwerb von Immobilien in Polen unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt. Einerseits der Kauf aus dem Primärmarkt (Neubau-Immobilien von Bauunternehmen) und der Kauf auf dem Sekundärmarkt (Bestandsimmobilien).

Kauf von Immobilien in Polen aus dem Primärmarkt (Neubau-Immobilien)

Wer beispielsweise eine Immobilie direkt vom mehrwertsteuerpflichtigen Bauträger erwirbt, ist von der PCC-Steuer befreit. Sofern der Verkäufer (Bauentwickler/Developer) bereits mehrwertsteuerpflichtig ist, muss sich der Käufer nicht mehr um die Steuer kümmern. Der Kunde bekommt am Ende eine Rechnung mit einer Mehrwertsteuer, welche grundsätzlich je nach erworbener Fläche bei 8 % oder 23 % liegt.

 

Kauf von Immobilien in Polen aus dem Sekundärmarkt (Bestandsimmobilien)

Beim Kauf von Bestandsimmobilien (Sekundärmarkt) fällt hingegen die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen in Höhe von maximal 2 % (landesweit!) an. Anders als auf dem Primärmarkt unterliegt der Kauf einer Bestandsimmobilie in den meisten Fällen keiner Mehrwertsteuer, da der Verkäufer in der Regel eine natürliche Person ist und keine geschäftlichen Tätigkeiten im Bereich des Immobilienverkaufs ausübt. Die Bemessungsgrundlage ist dabei der Marktwert der Immobilie. In der Regel wird die PCC-Steuer durch den Käufer direkt beim polnischen Notar bezahlt.

Wer zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 200.000 EUR erwirbt (ca. 860.000 PLN), so beträgt die Steuer umgerechnet ca. 4.000 EUR (17.200 PLN). Diese Immobiliensteuer wird direkt vom polnischen Notar erhoben, der anschließend den Betrag fristgerecht an die polnische Steuerbehörde weiterleitet.

Zum Vergleich – Grunderwerbssteuer in Deutschland

Wer schon mal in Deutschland eine Immobilie erworben hat, dem ist die Grunderwerbssteuer sicherlich ein Begriff. Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und ist beim Erwerb einer Immobilie einmalig zu bezahlen. In Deutschland gehört die Grunderwerbssteuer zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Immobilienkäufer in Sachsen (3,5 %), Bayern (3,5 %) und Hamburg (4,5 %) können sich glücklich schätzen, da hier die Steuersätze im Vergleich zu den anderen Bundesländern geringer ausfallen. In den restlichen 13 Bundesländern müssen Käufer von Immobilien einen Steuersatz zwischen 5 % und 6,5 % bezahlen. [1]

Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung für 200.000 EUR kauft, der zahlt je nach Bundesland zwischen 7.000 und 13.000 EUR.

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David Lis - Immobilienmakler

David Lis, M. Sc. Immobilienmakler Polen
Immobilienmakler (IHK)
Geprüfter Immobilienmakler (F PPRN)
Zweisprachig (DE-PL)
E-Mail: david.lis@immobilie-polen.de
Telefon: +49(0)178 – 32 32 225


[1] Quelle: immoverkauf24, Stand: 01.01.2019

Haftungsbeschränkung: Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechts- oder Steuerfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Währungskurs: Der Euro Preis basiert auf dem Wechselkurs vom 01.03.2019 (1 EUR: 4,30 PLN) und ist freibleibend. Der Zloty-/Eurokurs bezieht sich auf den Tageswert vom 01.03.2019, daher kann sich die Umrechnung in Euro dementsprechend verändern.

  3. März 2019
  Kategorie: Allgemein